Zum Inhalt springen

Wie funktioniert so ein Volksbegehren?

Kategorie: Das Volksbegehren allgemein / Ablauf
Ein Volksbegehren ist der unmittelbare Weg durch das Volk ein Gesetzesvorhaben zur Abstimmung zu bringen. Das Verfahren besteht aus vier Stufen die auf den Seiten des Landes Hessens sehr gut erläutert sind. Wir befinden uns derzeit bei Stufe 1, dem Zulassungsverfahren. Der Start der Unterschriftensammlung wurde dem Landeswahlleiter zum 01.09.2021 offiziell und frühzeitig angekündigt und die drei Vertrauenspersonen sowie der vorgeschlagene Gesetzestext benannt. Derzeit läuft die Unterschriftensammlung um mindestens 43.728 Wahlberechtigte zur Unterstützung des Begehrens gewinnen zu können. Ein offizielles Ende haben wir derzeit nicht benannt. Wir gehen aber davon aus die Unterschriften im Frühjahr/Frühsommer 2022 einzureichen und spätesten im Juli/August 2022 eine Entscheidung der Landesregierung über die Zulässigkeit zu haben und dann in Stufe 2 über zu gehen. Die Einholung der Bestätigung des Wahlrechts erfolgt durch uns. Das eigene Einholen der Bestätigung ist möglich und schadet uns formal nicht. Uns, der Verwaltung wie auch den Unterstützerinnen und Unterstützern beschert es allerdings einen etwas höheren Aufwand im Vergleich zu einer koordinierten Einreichung durch uns.