Das Volksbegehren allgemein / Ablauf
Die Unterschrtiftensammlung wurde am 31. Juli 2022 beendet. Bitte noch vorhandene Bögen an unsere zentrale Sammelstelle in Kassel schicken, wir kümmern uns dann um alles weitere:
Volksbegehren Verkehrswende Hessen
c/o UmweltHaus Kassel
Wilhelmsstraße 2
34117 Kassel
Es können alle Menschen für das Volksbegehren unterschreiben, die auch bei einer hessischen Landtagswahl wahlberechtigt sind. Nach § 2 des hessischen Landeswahlgesetzes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Man muss
– die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
– über 18 Jahre alt sein
– seit mindestens drei Monaten vor Unterschrift seinen Hauptwohnsitz in Hessen haben, abweichend dazu reicht auch ein “dauernder Aufenthalt” in Hessen (ebenfalls drei Monate)
– nicht nach §3 Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
Unterschriften von EU-Bürgerinnen und Bürgern zählen demnach nicht für die offizielle Zählung durch den Landeswahlleiter.
Bei einem Volksbegehren ist eine Vorgabe, dass die unterzeichnenden Personen auch in Hessen für die Landtagswahl wahlberechtigt sind. Um das überprüfen zu können, befindet sich unten auf der ersten Seite jedes Unterschriftenbogens ein Feld für die Gemeinde. Wir reichen die unterschriebenen Bögen gesammelt bei den Gemeinden ein und lassen uns dort die Wahlberechtigung bestätigen. Mit dieser Bestätigung können wir die Bögen dann beim Landeswahlleiter einreichen.
Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung dieses Volksbegehrens erhoben und genutzt, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht und man geht natürlich auch keinerlei sonstige Verpflichtungen ein und es entstehen keine Kosten.
Unsere Sammlerinnen und Sammler sowie die Sammelstellen sind angehalten die unterschriebenen Bögen sofort nach der Unterschrift vor Blicken zu schützen und verdeckt zu lagern.
Den Gesetzestext findest du hier und natürlich auf jedem gedruckten Unterschriftenbogen.
Zur Unterschriftensammlung
Die Unterschrtiftensammlung wurde am 31. Juli 2022 beendet. Bitte noch vorhandene Bögen an unsere zentrale Sammelstelle in Kassel schicken, wir kümmern uns dann um alles weitere:
Volksbegehren Verkehrswende Hessen
c/o UmweltHaus Kassel
Wilhelmsstraße 2
34117 Kassel
Es können alle Menschen für das Volksbegehren unterschreiben, die auch bei einer hessischen Landtagswahl wahlberechtigt sind. Nach § 2 des hessischen Landeswahlgesetzes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Man muss
– die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
– über 18 Jahre alt sein
– seit mindestens drei Monaten vor Unterschrift seinen Hauptwohnsitz in Hessen haben, abweichend dazu reicht auch ein “dauernder Aufenthalt” in Hessen (ebenfalls drei Monate)
– nicht nach §3 Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
Unterschriften von EU-Bürgerinnen und Bürgern zählen demnach nicht für die offizielle Zählung durch den Landeswahlleiter.
Bei einem Volksbegehren ist eine Vorgabe, dass die unterzeichnenden Personen auch in Hessen für die Landtagswahl wahlberechtigt sind. Um das überprüfen zu können, befindet sich unten auf der ersten Seite jedes Unterschriftenbogens ein Feld für die Gemeinde. Wir reichen die unterschriebenen Bögen gesammelt bei den Gemeinden ein und lassen uns dort die Wahlberechtigung bestätigen. Mit dieser Bestätigung können wir die Bögen dann beim Landeswahlleiter einreichen.
Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung dieses Volksbegehrens erhoben und genutzt, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht und man geht natürlich auch keinerlei sonstige Verpflichtungen ein und es entstehen keine Kosten.
Unsere Sammlerinnen und Sammler sowie die Sammelstellen sind angehalten die unterschriebenen Bögen sofort nach der Unterschrift vor Blicken zu schützen und verdeckt zu lagern.