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FAQs

Das Volksbegehren allgemein / Ablauf

Die Unterschrtiftensammlung wurde am 31. Juli 2022 beendet. Bitte noch vorhandene Bögen an unsere zentrale Sammelstelle in Kassel schicken, wir kümmern uns dann um alles weitere:

Volksbegehren Verkehrswende Hessen
c/o UmweltHaus Kassel
Wilhelmsstraße 2
34117 Kassel

Es können alle Menschen für das Volksbegehren unterschreiben, die auch bei einer hessischen Landtagswahl wahlberechtigt sind. Nach § 2 des hessischen Landeswahlgesetzes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Man muss
– die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
– über 18 Jahre alt sein
– seit mindestens drei Monaten vor Unterschrift seinen Hauptwohnsitz in Hessen haben, abweichend dazu reicht auch ein “dauernder Aufenthalt” in Hessen (ebenfalls drei Monate)
– nicht nach §3 Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

Unterschriften von EU-Bürgerinnen und Bürgern zählen demnach nicht für die offizielle Zählung durch den Landeswahlleiter.

Ein Volksbegehren ist der unmittelbare Weg durch das Volk ein Gesetzesvorhaben zur Abstimmung zu bringen. Das Verfahren besteht aus vier Stufen die auf den Seiten des Landes Hessens sehr gut erläutert sind. Wir befinden uns derzeit bei Stufe 1, dem Zulassungsverfahren. Der Start der Unterschriftensammlung wurde dem Landeswahlleiter zum 01.09.2021 offiziell und frühzeitig angekündigt und die drei Vertrauenspersonen sowie der vorgeschlagene Gesetzestext benannt. Derzeit läuft die Unterschriftensammlung um mindestens 43.728 Wahlberechtigte zur Unterstützung des Begehrens gewinnen zu können. Ein offizielles Ende haben wir derzeit nicht benannt. Wir gehen aber davon aus die Unterschriften im Frühjahr/Frühsommer 2022 einzureichen und spätesten im Juli/August 2022 eine Entscheidung der Landesregierung über die Zulässigkeit zu haben und dann in Stufe 2 über zu gehen. Die Einholung der Bestätigung des Wahlrechts erfolgt durch uns. Das eigene Einholen der Bestätigung ist möglich und schadet uns formal nicht. Uns, der Verwaltung wie auch den Unterstützerinnen und Unterstützern beschert es allerdings einen etwas höheren Aufwand im Vergleich zu einer koordinierten Einreichung durch uns.

Bei einem Volksbegehren ist eine Vorgabe, dass die unterzeichnenden Personen auch in Hessen für die Landtagswahl wahlberechtigt sind. Um das überprüfen zu können, befindet sich unten auf der ersten Seite jedes Unterschriftenbogens ein Feld für die Gemeinde. Wir reichen die unterschriebenen Bögen gesammelt bei den Gemeinden ein und lassen uns dort die Wahlberechtigung bestätigen. Mit dieser Bestätigung können wir die Bögen dann beim Landeswahlleiter einreichen.

Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung dieses Volksbegehrens erhoben und genutzt, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht und man geht natürlich auch keinerlei sonstige Verpflichtungen ein und es entstehen keine Kosten.

Unsere Sammlerinnen und Sammler sowie die Sammelstellen sind angehalten die unterschriebenen Bögen sofort nach der Unterschrift vor Blicken zu schützen und verdeckt zu lagern.

Den Gesetzestext findest du hier und natürlich auf jedem gedruckten Unterschriftenbogen.

Zur Unterschriftensammlung

Die Unterschrtiftensammlung wurde am 31. Juli 2022 beendet. Bitte noch vorhandene Bögen an unsere zentrale Sammelstelle in Kassel schicken, wir kümmern uns dann um alles weitere:

Volksbegehren Verkehrswende Hessen
c/o UmweltHaus Kassel
Wilhelmsstraße 2
34117 Kassel

Es können alle Menschen für das Volksbegehren unterschreiben, die auch bei einer hessischen Landtagswahl wahlberechtigt sind. Nach § 2 des hessischen Landeswahlgesetzes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Man muss
– die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
– über 18 Jahre alt sein
– seit mindestens drei Monaten vor Unterschrift seinen Hauptwohnsitz in Hessen haben, abweichend dazu reicht auch ein “dauernder Aufenthalt” in Hessen (ebenfalls drei Monate)
– nicht nach §3 Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

Unterschriften von EU-Bürgerinnen und Bürgern zählen demnach nicht für die offizielle Zählung durch den Landeswahlleiter.

Bei einem Volksbegehren ist eine Vorgabe, dass die unterzeichnenden Personen auch in Hessen für die Landtagswahl wahlberechtigt sind. Um das überprüfen zu können, befindet sich unten auf der ersten Seite jedes Unterschriftenbogens ein Feld für die Gemeinde. Wir reichen die unterschriebenen Bögen gesammelt bei den Gemeinden ein und lassen uns dort die Wahlberechtigung bestätigen. Mit dieser Bestätigung können wir die Bögen dann beim Landeswahlleiter einreichen.

Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung dieses Volksbegehrens erhoben und genutzt, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht und man geht natürlich auch keinerlei sonstige Verpflichtungen ein und es entstehen keine Kosten.

Unsere Sammlerinnen und Sammler sowie die Sammelstellen sind angehalten die unterschriebenen Bögen sofort nach der Unterschrift vor Blicken zu schützen und verdeckt zu lagern.