Zum Inhalt springen

Zur Unterschriftensammlung

Wer kann/darf beim Volksbegehren unterschreiben?

Es können alle Menschen für das Volksbegehren unterschreiben, die auch bei einer hessischen Landtagswahl wahlberechtigt sind. Nach § 2 des hessischen Landeswahlgesetzes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Man muss
– die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
– über 18 Jahre alt sein
– seit mindestens drei Monaten vor Unterschrift seinen Hauptwohnsitz in Hessen haben, abweichend dazu reicht auch ein “dauernder Aufenthalt” in Hessen (ebenfalls drei Monate)
– nicht nach §3 Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

Unterschriften von EU-Bürgerinnen und Bürgern zählen demnach nicht für die offizielle Zählung durch den Landeswahlleiter.

Wieso braucht ihr meine persönlichen Daten und was passiert damit?

Bei einem Volksbegehren ist eine Vorgabe, dass die unterzeichnenden Personen auch in Hessen für die Landtagswahl wahlberechtigt sind. Um das überprüfen zu können, befindet sich unten auf der ersten Seite jedes Unterschriftenbogens ein Feld für die Gemeinde. Wir reichen die unterschriebenen Bögen gesammelt bei den Gemeinden ein und lassen uns dort die Wahlberechtigung bestätigen. Mit dieser Bestätigung können wir die Bögen dann beim Landeswahlleiter einreichen.

Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung dieses Volksbegehrens erhoben und genutzt, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht und man geht natürlich auch keinerlei sonstige Verpflichtungen ein und es entstehen keine Kosten.

Unsere Sammlerinnen und Sammler sowie die Sammelstellen sind angehalten die unterschriebenen Bögen sofort nach der Unterschrift vor Blicken zu schützen und verdeckt zu lagern.

Bis wann geht die Unterschriftensammlung?

Die Unterschrtiftensammlung wurde am 31. Juli 2022 beendet. Bitte noch vorhandene Bögen an unsere zentrale Sammelstelle in Kassel schicken, wir kümmern uns dann um alles weitere:

Volksbegehren Verkehrswende Hessen
c/o UmweltHaus Kassel
Wilhelmsstraße 2
34117 Kassel

Muss ich den Unterschriftenbogen selbst zur Gemeinde bringen?

Nein, nach dem Unterschreiben sollte der Bogen wieder zu uns zurück. Wir kümmern uns dann um alles weitere.

Die Bögen am besten bei einer unserer Sammel- oder Abgabestellen abgeben. An manche Sammelstellen können Bögen auch per Post gesendet werden (als Briefkästen gekennzeichnet). Dies ist für uns einfacher als der Versand an unsere zentrale Sammelstelle, da die Bögen zum Ende der Sammlung wieder in das regional für den Wohnort zuständige Einwohnermeldeamt zur Prüfung müssen.

Wie komme ich an einen Unterschriftenbogen?

Die Unterschrtiftensammlung wurde am 31. Juli 2022 beendet. Bitte noch vorhandene Bögen an unsere zentrale Sammelstelle in Kassel schicken, wir kümmern uns dann um alles weitere:

 

Volksbegehren Verkehrswende Hessen
c/o UmweltHaus Kassel
Wilhelmsstraße 2
34117 Kassel

Kann ich den Unterschriftenbogen auch einfach selbst ausdrucken?

Nein. Die Unterschriftenbögen sind nur in der mit dem Landeswahlleiter abgestimmten Form zulässig. Theoretisch ist es zwar möglich die Bögen auf DIN A3 zu drucken, hier kann es jedoch leicht zu kleineren Fehlern kommen, die im Zweifelsfall zur Ungültigkeit der Unterschrift führen. Um das zu vermeiden, bitten wir darum, nur die original Unterschriftenbögen zu verwenden.

Hinzu kommt, dass der Druck unserer Bögen in einem möglichst umweltfreundlichen Verfahren auf Recyclingpapier erfolgt, was sie umweltfreundlicher macht als die Variante aus dem Copyshop oder Drucker.

Kann ich auch online/digital unterschreiben?

Leider nein. Wir sammeln Unterschriften, um ein Volksbegehren beim Land Hessen zu beantragen. Wir müssen uns daher strikt an die Vorgaben des Landes halten. Demnach darf nur auf den offiziellen Unterschriftenbögen per Hand unterschrieben werden, die den kompletten Gesetzestext unverändert enthalten.