Wer kann/darf beim Volksbegehren unterschreiben?
Es können alle Menschen für das Volksbegehren unterschreiben, die auch bei einer hessischen Landtagswahl wahlberechtigt sind. Nach § 2 des hessischen Landeswahlgesetzes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Man muss
– die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
– über 18 Jahre alt sein
– seit mindestens drei Monaten vor Unterschrift seinen Hauptwohnsitz in Hessen haben, abweichend dazu reicht auch ein “dauernder Aufenthalt” in Hessen (ebenfalls drei Monate)
– nicht nach §3 Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
Unterschriften von EU-Bürgerinnen und Bürgern zählen demnach nicht für die offizielle Zählung durch den Landeswahlleiter.